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Anwaltkanzlei Popp - Thomas-Mann-Str. 58 (am Hbf) - 53111 Bonn (Zentrum) - Tel. 0228 / 629 73 34

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Wer auf Grund seiner finanziellen Situation entweder nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage ist die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung aufzubringen, kann unter gewissen Voraussetzungen im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und im Falle eines Gerichtsverfahrens eine sog. Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe erhalten.

Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich ist eine missliche wirtschaftliche Situation des Antragstellers. Der Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins ist beim örtlich zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist: • einerseits eine missliche wirtschaftliche Situation des Antragstellers • und zum anderen muß das Gerichtsverfahren eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen. Das bedeutet, das eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben sein muß, dass der Antragsteller mit seinem Klageantrag Erfolg hat.

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Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe Herunterladen

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Anwaltkanzlei Popp, Thomas-Mann-Str. 58 (am Hauptbahnhof)

53111 Bonn (Zentrum)

Telefon: 0228 - 629 73 34; Telefax: 0228 - 629 73 35; E-Mail: info@kanzlei-popp.de

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