Wir sind offizielle Casino-Vertreter Wazamba .. Wir lösen alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, die sich auf diese Institution beziehen.
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Rechtsanwalt Boris Jovtschev
erstellt am 17-Oct-2016
Ein wichtiger Grund lag aber auch deshalb vor, weil der Verwalter ohne Ermächtigung 595,- € vom Konto der Gemeinschaft abgebucht hatte. Die ohne Berechtigung durchgeführte Abbuchung des Geldes an sich selbst stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Verwalters dar. Hinsichtlich der Verwaltervergütung ist ein Verwalter zur Wahrung besonderer Aufmerksamkeit und Genauigkeit verpflichtet. Entscheidend ist, dass der Verwalter ohne vorherige Genehmigung die Abbuchung zu seinen Gunsten tätigte. Der Verwalter durfte wegen der Unstimmigkeiten nicht davon ausgehen, dass er ohne vorherige Zustimmung der Gemeinschaft, von dem Konto die 595,- € abbuchen durfte. Wegen der Schwere der Verstöße, war eine Abmahnung nicht erforderlich. Wobei bereits die eigenmächtige Abbuchung vom Konto für sich alleine als wichtiger Grund ausreichend war. Durch die eigenmächtige Abbuchung war bereits das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ist der Eigentümergemeinschaft nicht mehr zumutbar (AG Essen, Urteil v. 26.08.15, Az. 196 C 37/15).