Wir sind offizielle Casino-Vertreter Wazamba .. Wir lösen alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, die sich auf diese Institution beziehen.
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Rechtsanwalt Marc Popp
erstellt am 10-Jun-2016
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter einer Eigentümergemeinschaft nicht zugemutet werden kann, weil das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Eine Zerstörung des Vertrauensverhältnisses kann insbesondere infolge schwerwiegender Pflichtverstöße, Rechtsmissbrauch, oder aus mehreren, für sich genommen nicht ausreichend schwerwiegenden Umständen vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Verwalter eine unberechtigte Vergütung an sich selbst auszahlt oder wenn er entgegen seiner Verpflichtung nach § 27 Abs. 5 WEG die Gelder der Eigentümergemeinschaft nicht von seinem Vermögen getrennt hält.
Dem Verwalter war zum einen vorzuwerfen, dass er das Konto der Gemeinschaft nicht ordnungsgemäß eingerichtet hatte. Er hätte ein offenes Fremdkonto auf den Namen der rechtsfähigen Beklagten eröffnen müssen. Die Führung eines offenen Treuhandkontos mit dem Verwalter als Kontoinhaber ist wegen der Pflicht zur Vermögenssonderung nicht mehr zulässig, da eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Zwangsvollstreckung von Gläubigern des Verwalters benachteiligt wäre. Es hätte einer Kontoeröffnung auf den Namen der Gemeinschaft bedurft.