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Rechtsanwalt Boris Jovtschev
erstellt am 18-Oct-2016
Dass einem Mieter wegen vereitelter Besichtigungstermine gekündigt werden, darf entschied das Landgericht Berlin.
In dem Urteilsfall wollte ein Vermieter den Innenanstrich prüfen, was sein gutes Recht ist. Der Mieter ließ jedoch einen Termin nach dem anderen platzen, worauf hin dem Vermieter der Kragen platze – er kündigte den Mietern.
Das Landgericht Berlin stellte zunächst klar, dass Vermieter erfolgte Handwerkerleistungen persönlich vor Ort prüfen zu dürfen. Dementsprechend muss der Mieter an der Terminfindung mitwirken und vereinbarte Termine einhalten.
Sollte er dann unvorhergesehen verhindert sein, muss der Mieter den Termin so rechtzeitig als möglich absagen. Anderenfalls vereitelt der Mieter schulhaft die Besichtigung, was den Vermieter zur ordentlichen Kündigung wegen Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt.
In der Praxis müssen Vermieter und Mietverwalter immer wieder ihren Mietern hinterherlaufen, um Zutritt zur Wohnung zu bekommen. Doch damit ist jetzt Schluss: Wegen eines absichtlich vereitelten Besichtigungstermins dürfen Sie dem Mieter kündigen (LG Berlin, Beschluss v. 18.02.15, Az. 65 S 527/14).