Wir sind offizielle Casino-Vertreter Wazamba .. Wir lösen alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, die sich auf diese Institution beziehen.
Wir sind offizielle Casino-Vertreter Wazamba .. Wir lösen alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, die sich auf diese Institution beziehen.
Rechtsanwalt Marc Popp
erstellt am 16-Nov-2016
Dass per Beschluss ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden kann, bestätigte das Kammergericht Berlin im März 2016.
Nach der Teilungserklärung der beteiligten Eigentümergemeinschaft muss zur Veräußerung einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters vorliegen. Als eine Eigentumswohnung verkauft wurde, legte der Käufer zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch eine Zustimmung des Verwalters vor. Außerdem wurde ein Protokoll der Eigentümerversammlung mit dem Beschluss der Bestellung des Verwalters eingereicht. Aus dem Beschluss ging hervor, dass neben dem Verwalter gleichzeitig ein Stellvertreter gewählt wurde. Das Grundbuchamt hielt die Bestellung des Verwalters jedoch für unwirksam. Die zeitgleiche Bestellung zweier Personen zum Verwalter sei unzulässig.
Das Kammergericht Berlin war anderer Ansicht. Zwar kann nur einer einzelnen Person oder Gesellschaft die Ausübung eines Verwalteramtes übertragen werden. Deshalb ist ein Beschluss über die Bestellung mehrerer Personen als Verwalter nichtig. Die Bestellung eines Verwalters und seines Stellvertreters ist jedoch möglich. Zumindest war der streitige Beschluss hinsichtlich der Bestellung des Verwalters wirksam, weil nur ein Verwalter die Verwaltungstätigkeit ausüben sollte (KG, Beschluss v. 15.03.16, Az. 1 W 79/16).